Zu den besonderen Teilen der Beschäftigung gehört das Aufnehmen von Oben. Hierzu verwende ich die Drohne „Mavic Pro“ des Herstellers DJI.
Damit sind Aufnahmen gemäß LuftVo bis zu 100m auf offener Fläche bzw. ebenfalls unter Einhaltung der LuftVo, wie es der Luftraum auf Privatgelände erlaubt, möglich.
Auf privaten Verkehrsflächen können so auch bewegliche Objekte bis 30km/h verfolgt werden. Auf offenen Flächen in nicht eingeschränktem Flugraum gilt dies ebenso


